Rechtsgebiete

Personenbeförderungsrecht

Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Durchsetzung von Genehmigungen zur Zulassung zur Personenbeförderung gegenüber den Zulassungsbehörden. Hierbei finden Sie insbesondere als Taxi- oder Mietwagen-, oder Busunternehmer gegenüber Behörden einen sach- und fachkundigen Berater in allen Fragen der Durchsetzung eines Anspruchs auf Konzessionserteilung und Problemen mit deren Fortbestand.

 

Durch die Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden sind wir in aktuelle Entwicklungen eingebunden. Insbesondere die Frage des Anspruchs auf Erteilung einer Konzession nach dem PBefG und die hierbei auftretenden Fragestellungen sind präsent und aktuell aufgearbeitet. Wir verfügen über alle notwendigen gutachterlichen Beurteilungen zur Frage der Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs, soweit diese aktuell veröffentlicht sind, so dass wir die individuellen Erfolgsaussichten auf dem jeweiligen Markt beurteilen können.

 

Ebenso werden die sonstigen berufsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung von uns kompetent bearbeitet.

Weiter vertreten wir Sie in diesem Zusammenhang in Bußgeld- und sonstigen Verfahren, wie z. B. des Rechtsschutzes gegen behördliche Verbote und Auflagen (Nachtfahrverbote etc.) und Strafverfahren  und Steuerstrafverfahren in diesem Bereich,wobei der Schwerpunkt auf die Vertretung des Betriebsinhabers gerichtet ist, für welchen immer unmittelbare Auswirkungen auf Konzessionierung und Genehmigungen zu befürchten sind.

Öffentliches Bau- und Bodenrecht

Schwerpunkt der Tätigkeit ist hier die Vertretung in den Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen, die Prüfung und Entwurf städtebaulicher Verträge, die Vertretung in konkreten Planungsverfahren im Rahmen der Bürgerbeteiligung, die Erhebung von Normenkontrollanträgen und sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Verfahren im Rahmen des BauGB.

 

Insbesondere die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leitung der Bürgerinitiative "Neue Mitte" Kaiserslautern, in deren Rahmen das Planungsverfahren für ein innerstädtisches Einkaufscentrum, Fragen der Innenstadtverträglichkeit von großflächigen Einzelhandelsentwicklungen etc. diskutiert und rechtlich aufgearbeitet werden mußten, kommen dem künftigen Mandanten zu Gute.

Die Beratung von Grundstückseigentümern in bauplanungsrechtlichen Fragen, insbesondere bei Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben, aber auch Bestrebungen von Gemeinden Einschränkungen der Nutzungen durchzusetzen, werden laufend bearbeitet. Mein Beratungsangebot richtet sich an diese Mandanten, da meine Kanzlei Kommunen nicht aktiv vertritt, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.

Im Bauordnungsrecht steht die Vertretung von Nachbarn in Widerspruchsverfahren oder die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Behörden im Vordergrund.

Arbeitsrecht

Hier beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Fragen des Individualarbeits- und Kollektivarbeitsrechts, z. B i.R.von Kündigungsschutzklagen, Vergütungsklagen etc.

Hier finden Sie uns

Rechtsanwaltskanzlei

Axel Ulmer
Brüchling 13
67661 Kaiserslautern

 

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